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Hinweise und Regeln zum Ablauf der Übungseinheiten während der Corona-Krise:

Ab Dienstag, den 28.12.2021 gilt in allen städtischen Sporthallen die 2G+-Regel (geimpft, genesen und getestet).

Von den Testpflichten ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt.

Seit dem 13.01.2022 entfällt die Testpflicht auch für geboosterte Personen.

Ausnahmen gelten auch für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren. Sie gelten als immunisiert.

Aktuell zwingende Voraussetzung zur Teilnahme am Trainingsbetrieb:

  • Vorlage eines Impfnachweises oder

  • Vorlage eines Immunisierungsnachweises
    und

  • Vorlage eines negativen, höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests

Die Kontrolle und Erfassung erfolgt vom jeweiligen Übungsleiter/in vor jedem Trainingsbeginn!

Anforderungen an die Tests:

  • Es muss sich um ein Verfahren handeln, das in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung aufgeführt ist. Dabei handelt es sich um Schnelltests, die vor allem in Bürgertestzentren von medizinischem oder fachkundig geschulten Personal durchgeführt werden oder aber um begleitete Selbsttests, die unter Aufsicht einer hierzu unterwiesenen oder zur Vornahme eines Corona-Schnelltests befugten Person vorgenommen werden.

  • Ein Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht ist nicht ausreichend.

  • Das negative Ergebnis muss von der Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden; hierbei handelt sich um Stellen, die offiziell zu Testung zugelassen sind (Beispiel: Bürgertestzentren oder Arztpraxen).

  • Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

 

Allgemeine Hygieneempfehlungen:

  • Abstand halten beim Husten oder Niesen und wegdrehen

  • Niesen in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das danach entsorgt wird

  • Berührungen bei der Begrüßung anderer Menschen vermeiden

  • Hände aus dem Gesicht fernhalten

  • Hände regelmäßig und gründlich waschen, mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife (insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toilettengang)

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